Informationen A-Z
Abendmahl
Wer kann am Abendmahl teilnehmen?
Alle, die am Gottesdienst in der Gemeinde teilnehmen, sind durch Jesus
Christus zum Abendmahl eingeladen. Die Teilnahme am Abendmahl setzt in
der Regel die Taufe voraus. Auch Angehörige anderer christlicher
Konfessionen können am Abendmahl in evangelischen Kirchen teilnehmen.
Kinder sollen entsprechend ihrem Alter auf die Teilnahme am Abendmahl
vorbereitet werden. Die Feier des Abendmahls kann in verschiedenen
Gemeinden unterschiedlich ablaufen. Beachten Sie bitte die Hinweise von
Pfarrerin oder Pfarrer und Küsterin oder Küster oder erkundigen Sie sich
dort, wenn Sie spezielle Fragen haben.
Beerdigung
Wer kann evangelisch bestattet werden?
Ein
evangelischer Bestattungsgottesdienst ist Verkündigung der
Auferstehungshoffnung. Ein Gottesdienst zur Bestattung setzt in der
Regel voraus, dass der Verstorbene bei seinem Tode der Evangelischen
Kirche angehört hat. War dies nicht (mehr) der Fall, können die
Angehörigen mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer
klären, inwieweit ein Bestattungsgottesdienst dennoch möglich ist.
Eintritt / Austritt aus der Evangelischen Kirche
Wie kann ich in die evangelische Kirche wiedereintreten oder zu ihr übertreten?
Von "Wiedereintritt"
spricht man, wenn eine bereits Getaufte / ein bereits Getaufter, der /
die nicht mehr Mitglied der evangelischen Kirche ist, wiedereintreten
will.
Ein "Übertritt" ist der Wechsel von
einer anderen christlichen Kirche zur evangelischen Kirche. Die Taufe
einer anderen christlichen Kirche wird dabei anerkannt.
Wenn Sie
wiedereintreten oder übertreten möchten, wenden Sie sich an Ihre
Gemeindepfarrerin oder Ihren Gemeindepfarrer. Diese(r) wird ein Gesprach
mit Ihnen führen. Anschließend wird ein Eintrittsformular ausgefüllt
und sie gehören (wieder) zur Evangelischen Kirche.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Ein Kirchenaustritt muss persönlich entweder beim zuständigen
Einwohnemeldeamt oder beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
Geld
Was passiert mit meiner Kollekte?
Die
Kirchensynode - quasi das Parlament der Kirche - beschließt für jedes
Jahr einen Kollektenplan. Dieser legt etwa die Hälfte der sonntäglichen
Gottesdienstkollekten als "Pflichtkollekten" für gesamtkirchliche
Aufgaben (z.B. BROT FÜR DIE WELT, Jugendarbeit, Diakonisches Werk,
Dritte-Welt-Arbeit, Missionswerke etc.) fest. Solche Kollekten werden an
den jeweiligen Sonntagen im gesamten Kirchengebiet für den gleichen
Zweck gesammelt. Der andere Teil der Kollekten sind "freie Kollekten",
über deren Verwendung die Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden
entscheiden.Was geschieht mit meiner Kirchensteuer?
Von
den Kirchensteuereinnahmen werden vor allem Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bezahlt, die für andere Menschen da sind. Rund 75 Prozent
der Haushaltsmittel gehen in die Kosten für das Personal. Das sind die
Löhne für über 2.000 Pfarrerinnen und Pfarrer und etwa 12.000
Angestellte. Auch die Diakonie und die Kindergärten bekommen zum
Beispiel Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln. Im diakonischen Bereich
sind 16.000 Menschen hauptamtlich beschaftigt. Insgesamt schafft die
Kirchensteuer eine solide Grundlage für vorausschauende Finanzplanung.
Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die Kirchensteuer übrigens als
Spende absetzen.
Gemeindebrief
"Die Dorfkirche"
"Die
Dorfkirche" - so heißt der Gemeindebrief unserer Kirchengemeinden, den
wir gemeinsam mit allen Kirchengemeinden der Großgemeinde Reiskirchen 4x
im Jahr herausgeben. Er erscheint, zu Ostern (Frühjahr), zu Pfingsten
(Sommer), zum Erntedankfest (Herbst) und zu Weihnachten (Winter).
Informationen über unsere beiden Kirchtürme hinaus finden Sie unter
https://www.ekhn.de und https://giessenerland-evangelisch.ekhn.de
Hochzeit
siehe weiter unten unter "Trauung"
Kirchengemeinde
Kann ich die Kirchengemeinde wechseln oder meine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirchengemeinde erklären?
Die Zugehörigkeit zu einer anderen Kirchengemeinde können Sie
beantragen, indem Sie entweder der Gemeinde, zu der Sie aufgrund ihres
ersten Wohnsitzes gehören oder der Gemeinde, zu der Sie wechseln
möchten, eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Ihre
Gemeindezugehörigkeit ist wichtig, weil Sie dort zum Beispiel den
Kirchenvorstand mitwählen oder als Kandidat/Kandidatin aufgestellt
werden können. Seelsorge können Sie allerdings von jeder Pfarrerin oder
jedem Pfarrer ganz unabhängig von ihrem Wohnort erhalten. Das gilt auch
für ihr ehrenamtliches Engagement.
Kirchenvorstand
Wer bestimmt über das, was in meiner Gemeinde und in der Kirche passiert?
Kirche
sind alle Mitglieder - also bestimmen auch alle mit. Zum Beispiel durch
Teilnahme an den Kirchenvorstandswahlen oder Mitsprache bei
Gemeindeversammlungen. Der Kirchenvorstand ist das oberste
Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Bereits mit 14 Jahren können
Gemeindeglieder wählen, wenn sie konfirmiert sind, mit 18 Jahren als
Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. Die Kirchenvorstände
wiederum entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Dekanatssynoden,
die mehrere Gemeinden umfassen. Die Dekanatssynoden wählen Mitglieder in
die Kirchensynode, die über den Kurs und die Führungsspitze der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entscheidet. Sie
verabschiedet unter anderem den jährlichen Haushalt und wählt den
Kirchenpräsidenten oder die Kirchenpräsidentin sowie die Pröpstinnen und
Pröpste. Alle Synoden tagen öffentlich; die Laien bilden gegenüber den
Pfarrerinnen und Pfarrern immer eine Mehrheit.
Die letzten
Kirchenvorstandswahlen in unseren Kirchengemeinden (und im gesamten
Gebiet der EKHN) waren im April 2016; seit 1. September 2016 sind die
gewählten Kirchenvosteherinnen und Kirchenvorsteher im Amt.
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen finden am 13. Juni 2021 statt.
Konfirmation
Was ist die Konfirmation und wer kann konfirmiert werden?
Mit der Konfirmation bekräftigen Jugendliche ihre Taufe. Im
Konfirmationsgottesdienst versprechen die Konfirmandinnen und
Konfirmanden, dass sie mit Gottes Hilfe beim christlichen Glauben
bleiben und danach leben wollen. Jedem Konfirmanden und jeder
Konfirmandin wird ein Konfirmationsspruch mitgegeben. Die Gemeinde
bezeugt den Konfirmandinnen und Konfirmanden die ihnen in der Taufe
zugesprochene Gnade Gottes. Der Konfirmandenunterricht geht dem
Konfirmationsgottesdienst voraus und soll den Jugendlichen helfen, die
Bedeutung der Taufe zu erkennen. Er vermittelt Grundwissen und leitet
dazu an, Fragen des Glaubens zu erörtern und Folgerungen für das eigene
Leben zu ziehen. Der Unterricht umfasst mindestens 70 Stunden. Auch wer
nicht getauft ist, kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen und
konfirmiert werden, wenn sie/er sich vor der Konfirmation taufen lässt.
Wie kann ich mein Kind zur Konfirmation anmelden?
In
der Regel sollten die Jugendlichen im siebten/achten Schuljahr am
Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Anmeldung zur Konfirmation
erfolgt vor Beginn des Konfirmandenunterrichts beim zuständigen
Gemeindepfarramt. Sie geschieht in der Regel, wenn die Jungen und
Mädchem im 7. Schuljahr sind; die Konfirmation findet dann statt, wenn
sie schließlich im 8. Schuljahr sind. Zur Anmeldung wird die
Taufbescheinigung (Stammbuch) vorgelegt. Konfirmandinnen und
Konfirmanden, die den Wohnort wechseln, erhalten zur Anmeldung in der
neuen Gemeinde eine Bescheinigung über die bisherige Teilnahme am
Unterricht.
Welche Rechte erwerbe ich mit der Konfirmation?
Mit der Konfirmation erwerben Sie das Recht, das Patenamt zu
übernehmen. Außerdem sind Sie als konfirmiertes Gemeindeglied
berechtigt, den Kirchenvorstand mitzuwählen, wenn Sie mindestens 14
Jahre alt sind. Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie von Ihrer
Gemeinde als Kandidat oder Kandidatin für Kirchenvorstandswahlen
aufgestellt werden.
Mitarbeit
Wie kann ich aktiv in der Kirche mitwirken? Muss ich dazu evangelisch sein?
Wenn Sie konfirmiertes Kirchenmitglied und mindestens 14 Jahre alt
sind, können Sie alle sechs Jahre das Leitungsgremium Ihrer Gemeinde,
den Kirchenvorstand, mitwählen. Sie erhalten dazu eine
Wahlbenachrichtigung. Wer 18 Jahre alt ist, kann von seiner Gemeinde als
Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. Bei regelmäßigen
Gemeindeversammlungen hat zudem jedes Gemeindeglied die Möglichkeit, an
Entscheidungsprozessen mitzuwirken.
Wenn Sie sich ehrenamtlich in
der evangelischen Kirche engagieren wollen, müssen Sie nicht
notwendigerweise bei ihr Mitglied sein.Muss ich evangelisch sein, um hauptamtlich in einer Einrichtung der evangelischen Kirche zu arbeiten?
Wenn es sich um eine Aufgabe handelt, bei der Sie am
Verkündigungsauftrag mitwirken, ist die Mitgliedschaft in der
evangelischen Kirche Voraussetzung. Hierunter fallen zum Beispiel
Küster/-innen, Gemeindepädagogen/-innen oder hauptamtliche
Kirchenmusiker/-innen. Bei allen anderen Stellen ist die Mitgliedschaft
in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland
oder der Konferenz Europäischer Kirchen angehörigen Kirchen notwendig.
Pfarrerin / Pfarrer
Welcher Pfarrer / welche Pfarrerin ist für mich zuständig?
Sie
können jeden Pfarrer/jede Pfarrerin ansprechen. Am naheliegendsten ist
es jedoch, sich an Ihre Gemeindepfarrerin oder Ihren Gemeindepfarrer zu
wenden.
Mit der polizeilichen Meldung an Ihrem ersten Wohnsitz sind
Sie automatisch einer bestimmten Kirchengemeinde zugeordnet. Nach einem
Umzug brauchen Sie sich daher nicht bei einer neuen Gemeinde anzumelden,
wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.
Woher hat die Kirche meine Adresse?
Die
Kirche erhält die Adressen ihrer Mitglieder über die
Einwohnermeldeämter. Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz anmelden, sind Sie
damit auch kirchlich einer bestimmten Ortsgemeinde zugeordnet.
Sie
wohnen in Burkhardsfelden oder Lindenstruth? Dann ist Ihr zuständiger
Pfarrer Dieter Sandori, Telefon: 06408-63707 oder 06401-2277845.
Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer betreut mich, wenn ich unterwegs bin oder ein besonderes Anliegen habe?
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt es eine Reihe von
Spezialpfarrämtern. Darunter fallen Pfarrerinnen und Pfarrer, die
"übergemeindlich" arbeiten und für spezielle Bereiche zuständig sind wie
etwa Seelsorge in Krankenhäusern, für Behinderte, Gefangene, Polizei,
Militär, Zivildienstleistende, Studentinnen und Studenten und vieles
mehr. Auch am Flughafen, auf Messen oder in Kurorten stehen ihnen
Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung. Erkundigen Sie sich auch
an Ihrem Urlaubsort -auf dem Campingplatz oder im Hotel- nach
kirchlichen Angeboten wie zum Beispiel der Urlauberseelsorge "Kirche
unterwegs".
Sakramente
Welche Sakramente gibt es in der Evangelischen Kirche?
In der Evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Die Heilige Taufe und das Heilige Abendmahl.
Segnung
Wer kann Krankensalbung erhalten?
Krankensalbung
oder Letzte Ölung hat eine Tradition in der katholischen Kirche. Es
gibt jedoch entsprechende Formen, die in der evangelischen Kirche
praktiziert werden. So sind Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, am
Sterbebett zu beten, den Segen zu sprechen und das Abendmahl zu feiern.
Taufe
Welche Rechte erwerbe ich mit der Taufe?
Mit
der Taufe erwerben Sie die Christenrechte: das Recht auf Unterweisung -
zum Beispiel auf Religionsunterricht - und das Recht, am Abendmahl
teilzunehmen. Laut "Lebensordnung" der EKHN kann ein getauftes Kind am
Abendmahl teilnehmen, sobald es darauf vorbereitet worden ist und ein
gewisses Verständnis dafür aufbringen kann. In der Regel gilt dafür das
Grundschulalter, jedoch werden Jugendliche im Konfirmandenunterricht
gezielt darauf vorbereitet.
Auch als nichtgetaufte Erwachsenen
können Sie sich taufen lassen. Dazu nehmen Sie zunächst an einem
Glaubensseminar oder an einem Taufunterricht teil. Um getauft zu werden
oder ein Kind taufen zu lassen, wenden Sie sich bitte an eine Pfarrerin
oder einen Pfarrer.
Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?
Die
Voraussetzung für ein Patenamt ist die Mitgliedschaft in der
Evangelischen Kirche oder in einer anderen Kirche, die der
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland oder der
Konferenz Europäischer Kirchen angehört. Die mit dem Patenamt verbundene
Aufgabe, zur christlichen Erziehung eines Kindes beizutragen, kann nur
erfüllen, wer selbst einer christlichen Kirche angehört. Schließlich
geben die Paten dieses Taufversprechen im Taufgottesdienst ab.
Kirchenrechtlich ohne Bedeutung ist die Frage, wer das Kind über das
Taufbecken hält.
Was bedeutet "Segnung" von Kindern?
Immer
wieder gibt es Eltern, die ihre Kinder nicht im Säuglingsalter taufen
lassen wollen, da die Heranwachsenden ihre Entscheidung über eine Taufe
bewusst selbst treffen sollen. Eltern, die aus diesem Grund statt der
Kindertaufe eine Segnung ihres Kindes wünschen, können an einem
Gottesdienst teilnehmen, in dem Dank, Fürbitte und Segnung für das
Neugeborene ausgesprochen werden. Damit kommt die Mitverantwortung der
Gemeinde für die christliche Erziehung in den Familien zum Ausdruck.
Trauung
Wer kann evangelisch heiraten?
Paare können evangelisch heiraten, wenn einer der Partner evangelisch
ist und eine evangelische Trauung wünscht. Eine standesamtliche Trauung
muss der kirchlichen vorausgehen. Bei der kirchlichen Trauung feiern
Frau und Mann gemeinsam mit Verwandten, Freunden, Bekannten und der
Gemeinde den Beginn einer Ehe und versprechen sich vor Gott, beieinander
zu bleiben "in guten wie in schlechten Zeiten". Sie beten, dass ihre
Partnerschaft gelingt, und bitten um den Segen für ihre Gemeinschaft.
Welche Aufgabe haben Trauzeugen?
In
der evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion wie
etwa in der katholischen Kirche. Sie können jedoch als Begleitung des
Brautpaares im Rahmen einer feierlichen Gestaltung des
Traugottesdienstes mitwirken.
Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?
Der Traugottesdienst findet grundsätzlich in der Kirche oder einem
anderen Gottesdienstraum statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann
er an anderen Orten stattfinden. Bedenken Sie bitte, dass die Kirche für
solch einen Anlass oftmals der schönste Raum ist.
Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst aus?
Die Organistin oder der Organist der Kirchengemeinde gestaltet in der
Regel den Traugottesdienst musikalisch. Schön ist es, wenn die
Brautleute dazu selbst Ideen einbringen. Die musikalische Gestaltung
muss jedoch dem kirchlichen Rahmen entsprechen. Pfarrerin oder Pfarrer
und Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker beraten Sie gerne. Es bietet
sich auch an, einmal selbst im umfangreichen Kirchengesangbuch zu
blättern, um Lieder herauszusuchen, die Ihnen persönlich gefallen.
Darf ich fotografieren oder filmen?
Zum Fotografieren und Filmen ist zu Beginn des Traugottesdienstes,
während des Einzuges des Brautpaares und am Schluss, beim Auszug,
Gelegenheit. Wenn Sie die Pfarrerin oder den Pfarrer bitten, sind diese
sicher bereit, sich noch einmal nach dem Gottesdienst zu einem
Erinnerungsfoto mit Ihnen vor den Altar zu stellen. Während des
Gottesdienstes achten Sie bitte darauf, dass Fotografieren oder Filmen
nicht störend oder ablenkend wirkt. Es ist gut, wenn unter Verwandten
und Freunden verabredet wird, dass möglichst nur einer fotografiert oder
filmt - so unauffällig wie es geht.
Evangelischer Gottesdienst zur Trauung
Orgelvorspiel /Einzug des Brautpaares (und der Gäste)
Begrüßung
Lied aus dem Gesangbuch
Votum
Eingangspsalm
Eingangsgebet
Ansprache zum Trauspruch (Ein Spruch aus der Bibel)
Lied aus dem Gesangbuch
Lesung eines biblischen Textes
Gebet vor den Traufragen
Traufragen
Ringwechsel
Trausegen
Lied aus dem Gesangbuch
Schlussgebet
Vater unser
Segen
Orgelnachspiel / Auszug des BrautpaaresIhre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer besprechen mit Ihnen Ihren
Traugottesdienst. Sie sind offen für Ihre Wünsche, zum Beispiel, welche
Lieder gesungen werden sollen, für den Trauspruch, den Sie sich
ausgesucht haben, wenn Freundinnen/Freunde die Lesung des biblischen
Textes oder ein Gebet übernehmen sollen.
Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer beraten Sie aber auch, wenn Sie noch keine konkreten Vorstellungen haben.